Was ist NIS2?
NIS2 (Network and Information Security Directive 2) ist eine EU-Richtlinie zur Cybersicherheit, die deutlich mehr Unternehmen als ihr Vorgänger erfasst. In Deutschland wurde sie durch das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) in nationales Recht überführt.
Kurz gefasst: Unternehmen in bestimmten Sektoren müssen nachweislich Mindeststandards für IT-Sicherheit einhalten, Vorfälle melden und sich registrieren. Bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder.
Bußgelder: Bis zu 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes für besonders wichtige Einrichtungen. Geschäftsführer können persönlich haftbar gemacht werden.
Bin ich betroffen?
NIS2 erfasst Unternehmen ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. € Jahresumsatz in definierten Sektoren. Kleinere Unternehmen können ebenfalls betroffen sein, wenn sie kritische Infrastruktur betreiben oder Zulieferer für betroffene Unternehmen sind.
Betroffene Sektoren (Auswahl):
Auch Zulieferer und Dienstleister dieser Branchen geraten zunehmend in den Fokus – über die Sorgfaltspflichten ihrer Auftraggeber.
Welche Pflichten gelten?
NIS2 schreibt konkrete technische und organisatorische Maßnahmen vor:
- Risikoanalyse und Sicherheitskonzept – dokumentiert und regelmäßig aktualisiert
- Incident Response – Verfahren für den Umgang mit Sicherheitsvorfällen
- Business Continuity – Backup, Notfallpläne, Wiederherstellungsverfahren
- Lieferkettensicherheit – Anforderungen an IT-Dienstleister und Zulieferer
- Patch-Management – Sicherheitsupdates zeitnah einspielen
- Zugangskontrolle und Authentifizierung – MFA, Least-Privilege-Prinzip
- Verschlüsselung – für sensible Daten und Kommunikation
- Mitarbeiterschulung – nachweisliche Security-Awareness-Trainings
Meldepflichten bei Sicherheitsvorfällen
Bei erheblichen Sicherheitsvorfällen gelten strenge Meldefristen gegenüber dem BSI:
- 24 Stunden: Erstmeldung (Frühwarnung) nach Bekanntwerden
- 72 Stunden: Detaillierte Meldung mit Einschätzung des Vorfalls
- 1 Monat: Abschlussbericht mit Ursache, Auswirkung und Gegenmaßnahmen
Erste Schritte – was Sie jetzt tun sollten
- Betroffenheit prüfen – Branche, Mitarbeiterzahl, Umsatz abgleichen
- Registrierung beim BSI – betroffene Unternehmen müssen sich registrieren
- Gap-Analyse – bestehende Maßnahmen mit NIS2-Anforderungen vergleichen
- Maßnahmenplan – priorisierte Umsetzung der fehlenden Sicherheitsmaßnahmen
- Dokumentation – alle Maßnahmen nachweisbar dokumentieren
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